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Revision von DAP vom 30.07.2012 - 18:22

DAP

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    Abk. für delivered at place ... (named destination) = geliefert an Ort ... (benannter Bestimmungsort). Neu in den Incoterms 2010 vorgesehene Klausel, für alle Transportarten bzw. Verkehrsträger (multimodal) anwendbar. Der Verkäufer liefert, wenn die Ware dem Käufer auf dem ankommenden Beförderungsmittel entladebereit an dem (im Vertrag so exakt wie möglich festgelegten) Bestimmungsort zur Verfügung gestellt wird. Kosten- und Gefahrübergang vom Verkäufer auf den Käufer erfolgen an diesem Bestimmungsort, d.h. der Verkäufer trägt alle Gefahren, die im Zusammenhang mit der Beförderung zum benannten Ort stehen.

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