De-Minimis-Betrag
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Wertgrenze, ab der ein Erwerber eines Unternehmens nach dem Kauf Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Veräußerer geltend machen kann. Durch Vereinbarung der Grenze soll verhindert werden, dass die Vertragsparteien im Nachgang zur Transaktion (Rechts-)Streitigkeiten über vergleichsweise kleine Beträge führen. Die Höhe des De-Minimis-Betrages ist frei vereinbar, liegt aber in der Praxis in aller Regel deutlich unter 0,5 Prozent des Kaufpreises.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Beteiligungsfonds
Beteiligungsgeschäft
Beteiligungsgesellschaft
Drag-Along-Klausel
Earn Out
Equity Kicker
Hurdle Rate
Institutional Buy-Out (IBO)
Management Fee
Management-Buy-In (MBI)
Management-Buy-Out (MBO)
Mezzanine-Finanzierung
Mitarbeiterbeteiligungsprogramm
Private Placement
Ratchet
Sweet Equity
Tag-Along-Klausel
Trade Sale
Turnaround-Finanzierung
Wachstumsfinanzierung
eingehend
De-Minimis-Betrag
ausgehend
eingehend
De-Minimis-Betrag
ausgehend