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De-Minimis-Betrag
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Wertgrenze, ab der ein Erwerber eines Unternehmens nach dem Kauf Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Veräußerer geltend machen kann. Durch Vereinbarung der Grenze soll verhindert werden, dass die Vertragsparteien im Nachgang zur Transaktion (Rechts-)Streitigkeiten über vergleichsweise kleine Beträge führen. Die Höhe des De-Minimis-Betrages ist frei vereinbar, liegt aber in der Praxis in aller Regel deutlich unter 0,5 Prozent des Kaufpreises.
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