Tag-Along-Klausel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Tag-Along-Klauseln werden regelmäßig vertraglich zwischen verschiedenen (Gruppen von) Anteilseignern von Gesellschaften fixiert. Vereinbart ein Investor (i.d.R. der Mehrheitsgesellschafter) den Verkauf seiner Anteile an erwerbsbereite Dritte, so sichert ein Tag-Along-Recht den anderen (i.d.R. Minderheits-)Gesellschaftern die Möglichkeit zur Veräußerung ihrer Anteile zu denselben Konditionen zu. Je nach Vertragsgestaltung werden Tag-Along-Rechte auch mit Put Optionen kombiniert, die den (Minderheits-)Gesellschaftern erlauben, ihre Anteile anstatt an Dritte an den Mehrheitsgesellschafter zu verkaufen.
Zu einer artverwandten Klausel vgl. Drag-Along-Klausel.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Beteiligungsfonds
Beteiligungsgeschäft
Beteiligungsgesellschaft
Drag-Along-Klausel
Earn Out
Equity Kicker
Hurdle Rate
Institutional Buy-Out (IBO)
Management Fee
Management-Buy-In (MBI)
Management-Buy-Out (MBO)
Mezzanine-Finanzierung
Mitarbeiterbeteiligungsprogramm
Private Placement
Ratchet
Sweet Equity
Tag-Along-Klausel
Trade Sale
Turnaround-Finanzierung
Wachstumsfinanzierung
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