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Dekonzentration
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1. Allgemein: Auflösung bzw. Entflechtung von Unternehmen, die wirtschaftlich unter einheitlicher Leitung stehen, in kleinere selbstständige Einheiten. Dadurch wird regelmäßig ein Abbau von Marktmacht erreicht und die Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs gestärkt. Nach 1945 wurden in Westdeutschland Dekonzentrationsprozesse durch die westlichen Siegermächte veranlasst, v.a. im Bankwesen, im Montan- und im Chemiebereich.
2. Bankwesen: Die drei Filialgroßbanken (Deutsche Bank, Dresdner Bank, Commerzbank) wurden 1947/48 nach dem Muster des amerikanischen Regionalbanksystems in 30 Nachfolgeinstitute aufgelöst, die nur in den Grenzen derjenigen Regionen tätig sein durften, in denen sie ihren Sitz hatten. In den nachfolgenden Jahren wurden jedoch schrittweise gesetzliche Grundlagen (1952 Großbankengesetz; 1956 Niederlassungsfreiheit) zur Revision der Dekonzentration im Bankwesen geschaffen (Bankenkonzentration).
3. Gegensatz: Unternehmenskonzentration.
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