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Revision von Depot D vom 30.10.2018 - 14:10

Depot D

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    Sonderpfanddepot; Der Drittverwahrer hat in diesem Depot die Wertpapiere zu verwahren, die ihm von einem Zwischenverwahrer unter Angabe der betreffenden Kundennummer verpfändet (Verpfändung) worden sind. Für jeden einzelnen dieser Kunden ist ein besonderes Depot D zu führen.

    Vgl. auch Drittverpfändung, Depotarten.

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