Zitierfähige Version
Depotabstimmung
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Depotführende Kreditinstitute müssen nach der BaFin-Bekanntmachung über die Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit des Depotgeschäfts (mindestens) einmal jährlich die Depotbestände mit den Depotkunden durch Übersendung von Depotauszügen abstimmen. Neben den vorgeschriebenen Angaben (Nennbetrag/Stückzahl, Wertpapierbezeichnung, Wertpapierart einschließlich der Angabe ihrer Merkmale (Serie, Gruppe, Reihe usw.), Verwahrungsart) bieten die Banken ihren Kunden (überwiegend) darüber hinaus noch Zusatzinformationen an. Die besondere Art des Wertpapiereigentums (z.B. Sondereigentum, schuldrechtliche Ansprüche, Lieferansprüche, Mängelstücke, Sperren u.Ä.) muss aus den Auszügen für den Kunden klar ersichtlich sein.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon