Zitierfähige Version
Devisenarbitrage
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Prozesse der Ausnutzung temporärer Kursdifferenzen an mindestens zwei verschiedenen Devisenmärkten, im Zuge derer die Kursdifferenzen vermindert oder ganz beseitigt werden. Voraussetzung ist das Bestehen möglichst freier Devisenmärkte. Beschränkt sich die Tätigkeit auf das Aufspüren des günstigsten Kurses für den erforderlichen Kauf oder Verkauf einer Devise, erfolgt eine Ausgleichsarbitrage. Wird gleichzeitig ein Gegengeschäft abgeschlossen, die Devise also „durchgehandelt”, liegt eine Differenzarbitrage vor. Arbitragegeschäfte dieser Art haben durch die verbesserte Informationstechnologie an Bedeutung verloren, sodass wesentlich voneinander abweichende Kursquotierungen (Devisenhandel) nur noch selten vorkommen und entsprechend schwer zu identifizieren und auszunutzen sind. Im Devisenhandel werden Ausgleichs- und die Differenzarbitrage unter dem Oberbegriff Raumarbitrage zusammengefasst und der Zeitarbitrage (Terminkursarbitrage, Swapsatzarbitrage) gegenübergestellt. Als bedeutsamer gilt demgegenüber heute der Kauf/Verkauf einer Fremdwährung im Geschäft mit verschiedenen Kontraktpartnern, um von Differenzen zwischen Einstands- und Verkaufskurs zu profitieren.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon