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1. Begriff: Institution, die dem Handel mit fremden Währungen und ihrer (ggf. amtlichen) Kursfeststellung dient. Der Handel erfolgt im Rahmen des allgemeinen Börsenrechts unter Einschaltung von (amtlichen) Kursmaklern.
2. Devisenbörsen in Deutschland: In Deutschland gab es fünf Devisenbörsen (Frankfurt, Berlin, Düsseldorf, Hamburg und München). Der Frankfurter Devisenbörse kam bis zum 1.1.1999 insofern eine besondere Bedeutung zu, als allein hier die amtlichen Devisenkurse zur Veröffentlichung im Bundesanzeiger festgestellt wurden. Mit Einführung des Euro wurde die amtliche Kursfeststellung an den deutschen Devisenbörsen eingestellt. Die Kurse werden seitdem im Wesentlichen im Interbankenhandel bestimmt. Informationsdienstleister wie Reuters ermitteln auf Basis von Quotierungen von Banken Durchschnittskurse, die als Referenzkurse in entsprechenden Informationsmedien zur Verfügung gestellt werden. Zudem veröffentlicht die Europäische Zentralbank börsentäglich Euro-Referenzkurse. Diese werden als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses zwischen europäischen und weltweiten Zentralbanken um 15:00 Uhr CET veröffentlicht, dienen aber im Wesentlichen als Orientierungsgröße und für statistische Zwecke, während die eigentliche Preisbildung durch die Gesamtheit der vollzogenen Devisengeschäfte erfolgt.
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