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Distributionspolitik
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1. Begriff: Die Distributionspolitik ist ein absatzpolitisches Instrument im Rahmen des Bankmarketing und bezieht sich auf alle unternehmerischen Entscheidungen und Handlungen eines Kreditinstituts hinsichtlich der Wahl und der Ausgestaltung der Absatzwege, über die der Kontakt mit den Marktpartnern aufgenommen und die Abgabe der Marktleistungen durchgeführt werden kann. Dadurch soll gewährleistet werden, dass die jeweiligen Marktleistungen am gewünschten Ort, zur rechten Zeit, in der erforderlichen Menge und im richtigen Zustand zur Verfügung stehen.
2. Teilbereiche: Zu den Teilbereichen der Distributionspolitik eines Kreditinstituts zählen die Bestimmung der Absatzwege sowie die Festlegung der Betriebs- und Lieferbereitschaftspolitik.
3. Bedeutung: In der Bankenbranche kommt der Distributionspolitik unter den absatzpolitischen Instrumenten eine besondere Stellung zu, da die distributionspolitischen Entscheidungen i.d.R. als geschäftspolitische Grundsatzbeschlüsse bezeichnet werden können, die kurzfristig nicht oder nur bedingt revidierbar sind. Zudem stellt die Distributionspolitik ein wichtiges Instrument der Wettbewerbspolitik einer Bank dar, da sie das Kunden- und somit auch das Absatzpotenzial eines Kreditinstituts grundlegend bestimmt und daher einen nachhaltigen Einfluss auf die Kosten- und Erlösstruktur sowie das Image einer Bank haben kann.
4. Wichtige Vertriebswege: Zweigstellen/Filialen (Zweigstellenpolitik), Telefonbanking, Mobilebanking und Onlinebanking.
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