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Revision von Dokumentenandienung zu getreuen Händen vom 16.11.2018 - 15:37

Dokumentenandienung zu getreuen Händen

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Usance vor allem in Hamburg und Bremen. Der Bezogene (Dokumenteninkasso) bzw. Auftraggeber (Dokumentenakkreditiv) erhält die Dokumente vorab zur Prüfung. Bezogener oder Auftraggeber sind nicht berechtigt, die Ware zu untersuchen oder sich der Dokumente zu bedienen. Für diese Form der Treuhand-Andienung haftet die Bank.

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