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Revision von Drittverpfändung vom 14.04.2020 - 16:53
Drittverpfändung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Verpfändung der einem Zwischenverwahrer anvertrauten Wertpapiere an einen Drittverwahrer (Drittverwahrung). Zu unterscheiden sind:
- regelmäßige Verpfändung (Depot C),
- beschränkte Verpfändung (Depot D) und
- unbeschränkte Verpfändung (Depot A).
Die verschiedenen Formen spiegeln das unterschiedliche Ausmaß der Haftung gegenüber Drittverwahrern wider.
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