Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Effektivvermerk vom 02.11.2018 - 14:39
Effektivvermerk
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Vereinbarung (Vermerk, Klausel), nach der eine Geldschuld, die in fremder Währung (Fremdwährungsschuld) im Inland zu zahlen ist, tatsächlich in fremder Währung geleistet wird (Wegfall der Berechtigung nach § 244 BGB zum Umrechnen). Ein Eeffektivvermerk kann auch auf einem Scheck oder einem Wechsel angebracht werden.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon