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Eigenkapitalgrundsatz
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Als Eigenkapitalgrundsatz wurde der (erste) Teil der Grundsätze über die Eigenmittel und die Liquidität der Institute bezeichnet, der ab dem 1.10.1998 nur noch aus einem Grundsatz I bestand, nachdem der 1974 eingeführte, zunächst auf Devisenkurs- und später auch auf andere Marktrisiken bezogene Grundsatz Ia zu diesem Zeitpunkt aufgehoben wurde. Der Eigenkapitalgrundsatz wurde durch die am 1.1.2007 in Kraft getretene Solvabilitätsverordnung ersetzt.
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