Zitierfähige Version
Einfuhrbeschränkung
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
1. Allgemein: auf die Verringerung der Einfuhr bestimmter Waren und/oder aus bestimmten Ländern abzielende (staatliche oder internationale) Maßnahme, wie z.B. Zoll, Kontingentierung, Devisenbewirtschaftung. Die Einfuhrbeschränkung soll als Instrument des Protektionismus vorwiegend bestehende bzw. im Aufbau befindliche Industrien sowie die Landwirtschaft vor ausländischer Konkurrenz schützen. Im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO), insb. des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT), wird ein weltweiter Abbau von Einfuhrbeschränkungen angestrebt.
2. Eine extreme Form der Einfuhrbeschränkung ist ein Einfuhrverbot. Auf bestimmte Güter bezogene Verbote werden auch z.B. aus Gründen der Sicherheit (bei Waffen), der Gesundheit (bei Rauschgift) oder des Umweltschutzes erlassen. Statt eines Einfuhrverbotes kann ein Prohibitivzoll erhoben werden (Zoll, der im Hinblick auf seine Höhe die Einfuhr praktisch verhindert).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon