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Einheitlicher Abwicklungsmechanismus
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Der Einheitliche Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism, SRM) ist das für die Sanierung und die geordnete Abwicklung von in finanzielle Schieflage geratenen Kreditinstituten zuständige Element der Europäischen Bankenunion. Damit soll zum einen das marktwirtschaftliche Grundprinzip der Haftung für eigene Verluste auch für Kreditinstitute wiederhergestellt und auf den Einsatz von Steuermitteln verzichtet werden. Zum anderen sollen das sog. „Moral-Hazard”-Problem sowie das Erpressungspotential der Banken gegenüber dem Staat eingedämmt werden. Der Einheitliche Abwicklungsmechanismus ist für alle Banken der Eurozone gültig; die Opt-in-Option ermöglicht auch denjenigen EU-Mitgliedstaaten eine Beteiligung, die den Euro noch nicht eingeführt haben. Das institutionelle Kernelement des Einheitlichen Abwicklungsmechanismus ist das Einheitliche Abwicklungsgremium (Single Resolution Board, SRB) auf europäischer Ebene neben den nationalen Abwicklungsbehörden der teilnehmenden Mitgliedstaaten; sein finanzielles Fundament ist der Einheitliche Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund, SRF). Die Abwicklungsfinanzierung im Rahmen des Einheitlichen Abwicklungsmechanismus folgt einer gesetzlich kodifizierten Haftungskaskade. Diese sieht zunächst eine private Verlustbeteiligung in Höhe von mindestens 8 Prozent der Bilanzsumme vor, indem vorrangig Anteilseigner und Gläubiger der Bank für Verluste und Abwicklungskosten herangezogen werden. Sollten diese Mittel nicht genügen, ist die Bereitstellung weiterer Mittel durch den Einheitlichen Abwicklungsfonds möglich. Bei Bedarf kann der Einheitliche Abwicklungsfonds zur Finanzierung einer Abwicklung bspw. auch durch einen mittelfristig fiskalisch neutralen Kredit von dem von der Abwicklung betroffenen Mitgliedstaat unterstützt werden. Ein solcher Kredit wird durch die Erhebung von Sonderbeiträgen von den Banken des betroffenen nationalen Bankensektors getilgt. Als letzte Möglichkeit ist sodann eine direkte Bankenrekapitalisierung durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus (European Stability Mechanism, ESM) vorgesehen. Weitere Informationen unter www.bundesfinanzministerium.de sowie www.bundesbank.de.
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