Einheitliches Abwicklungsgremium
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Das Einheitliche Abwicklungsgremium (Single Resolution Board, SRB) mit Sitz in Brüssel ist das institutionelle Kernelement des Single Resolution Mechanism (SRM). Es trifft Abwicklungsentscheidungen grundsätzlich für unter direkter Aufsicht der Europäischen Zentralbank (EZB) stehende sowie grenzüberschreitend tätige Banken mit Sitz in einem Mitgliedstaat, der am Single Resolution Mechanism (SRM) teilnimmt. Bei allen übrigen Banken liegt die Zuständigkeit bei der nationalen Abwicklungsbehörde. Das Einheitliche Abwicklungsgremium erarbeitet Abwicklungskonzepte, prüft die Abwicklungsfähigkeit eines Instituts und bereitet die Abwicklung vor. Weitere Informationen unter www.bundesfinanzministerium.de sowie www.bundesbank.de.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Bankenabgabe
Einheitlicher Abwicklungsfonds
Einheitlicher Abwicklungsmechanismus
Einheitlicher Aufsichtsmechanismus
Europäische Aufsichtsbehörden
Europäische Bankenunion
Europäisches System der Einlagensicherung
Finanztransaktionssteuer
Nationale Abwicklungsbehörde (NAB)
Negativzinsen
Restrukturierungsfonds
Schattenbanken
Smaragdzahl
Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin)
Subprime
bankaufsichtsrechtliche Risikobegrenzungsnormen
makroprudentielle Aufsicht
mikroprudentielle Aufsicht
notleidende Kredite
systemisches Risiko
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