Negativzinsen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Negativzinsen sind Zinsen mit einem negativen Vorzeichen (Minuszinsen), die Banken zunehmend bei hohen Einlagevolumina auf Tagesgeldkonten erheben. Sie können sich auch als ein jährliches oder monatliches Verwahrentgelt bei normalen Girokonten ausdrücken. Damit haben sie den Charakter einer Gebühr oder eines Strafzinses für die Geldanlage. Hintergrund dieser Entwicklung ist die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB), die von Banken für die Geldanlage über Nacht (Einlagefazilität) seit Jahren ebenfalls Strafzinsen verlangt. Diese Kosten reichen die Banken beispielsweise über Negativzinsen an ihre Kunden weiter.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Bankenabgabe
Einheitlicher Abwicklungsfonds
Einheitlicher Abwicklungsmechanismus
Einheitlicher Aufsichtsmechanismus
Europäische Aufsichtsbehörden
Europäische Bankenunion
Europäisches System der Einlagensicherung
Finanztransaktionssteuer
Nationale Abwicklungsbehörde (NAB)
Negativzinsen
Restrukturierungsfonds
Schattenbanken
Smaragdzahl
Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin)
Subprime
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mikroprudentielle Aufsicht
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