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Einkommensteuererklärung
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Einkommensteuer, Veranlagung und Erhebung. Bezieher von Gewinneinkünften (Gewinneinkunftsarten) müssen die Einkommensteuererklärung per Datenfernübertragung übermitteln (§ 25 IV EStG), im Übrigen ermöglicht das Programm "ELSTER" eine elektronische Abgabe der Steuererklärung (siehe auch § 150 I Ziff. 2 AO). Die Steuererklärung muss innerhalb von sieben Monaten nach Ende des betroffenen Veranlagungszeitraums abgegeben werden (§ 149 II AO). Wird ein Steuerberater eingeschaltet, verlängert sich diese Frist bis zum letzten Februartag, bei Land- und Forstwirten bis zum 31.7. des Folgejahres (§ 149 III AO).
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