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Revision von Einzugsverkehr vom 23.10.2018 - 18:45

Einzugsverkehr

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    Teilbereich des Zahlungsverkehrs, bei dem die Banken im Auftrag ihrer Kunden den Einzug fälliger Forderungen übernehmen; dazu gehört der Lastschrifteinzug (Lastschriftinkasso), der Scheckeinzug (Scheckinkasso) und der Wechseleinzug (Wechselinkasso). I.w.S. zählen zum Einzugsverkehr sämtliche Inkassogeschäfte, wie z.B. der Einzug von Zins- und Dividendenscheinen, fälligen Schuldverschreibungen und Dokumenten.

    Vgl. auch Inkasso.

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