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Revision von Euro-Euro-Markt vom 08.11.2018 - 19:13

Euro-Euro-Markt

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    Zinsverbund mit dem Inlandsmarkt; der Teil des Euromarktes, auf dem der Euro gehandelt wird. Es ist ein Außenmarkt des Euro, der unabhängig von einer bestimmten Region besteht und nicht der Kontrolle der Europäischen Zentralbank unterliegt (Offshore-Märkte). Da die Kapitalbewegungen zwischen In- und Ausland keinen Beschränkungen unterliegen, kann sich das am Euro-Euro-Markt herrschende Zinsniveau gleichwohl nicht unbeschränkt von den im Euroraum geltenden Zinssätzen für vergleichbare Euro-Anlagen bzw. Euro-Kredite entfernen. Dieser Zinsverbund besteht wegen der Marktgegebenheiten und nicht aufgrund geldpolitischer Maßnahmen wie der Mindestreservepflicht und der Begrenzung des Zugangs zum Zentralbankkredit. Solche Regulative werden im Euro-Geschäft nicht wirksam, da sie in den Domizilländern der Euro-Banken entweder fehlen oder das Euro-Geschäft davon freigestellt ist. Der enge Zinsverbund zwischen Euro-Euro-Markt und Inlandsmarkt ist vielmehr Folge der Arbitrage der verschiedenen Marktteilnehmer, die als Kapitalgeber/-nehmer zumeist zwischen Euro-Euro-Markt und Inlandsmarkt wählen können und sich grundsätzlich für den jeweils günstigeren Teilmarkt entscheiden, ohne dabei die Währung wechseln zu müssen. Dies gilt für in- und ausländische Banken ebenso wie für Nichtbanken, die direkten Zugang zum Euro-Euro-Markt haben. Der Euro-Euro-Satz bewegt sich damit immer innerhalb eines Korridors, der nach oben durch den inländischen Geldmarktsatz, nach unten durch diesen Zinssatz abzüglich der Kosten einer möglichen Mindestreserve begrenzt wird. Größere Abweichungen nach oben oder unten sind nur möglich, wenn neben der regulären Mindestreserve noch weitere Arbitragehemmnisse wirksam sind, z.B. eine besondere Mindestreserve auf den Zuwachs an Auslandsverbindlichkeiten, oder wenn am Inlandsmarkt aufgrund von Unsicherheiten über die Zinsentwicklung kein Marktausgleich zustande kommt.

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