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Revision von Euro-Überweisung vom 02.11.2018 - 14:42

Euro-Überweisung

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    hat die bekannte EU-Standardüberweisung ersetzt. Sie kann auch im Inland verwendet werden. Hierfür stehen neue Formulare zu den bekannten Inlandsvordrucken zur Verfügung. Überweisungen in Euro sind betragsunabhängig, d.h. die Betragsgrenze der EU-Standardüberweisung von 50.000 Euro ist entfallen. Die gesetzlichen Meldevorschriften der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) für Beträge ab 12.500 Euro bleiben davon derzeit jedoch unberührt. Anders als die EU-Standardüberweisung beruht die Euro-Überweisung auf dem Standarddatenformat SWIFT-XML. Die schon bei der EU-Standardüberweisung gebräuchliche Angabe von IBAN des Begünstigten und BIC des Kreditinstituts des Begünstigten ist – als Voraussetzung für eine vollautomatisierte Abwicklung – verpflichtend für alle grenzüberschreitenden Euro-Überweisungen innerhalb der EU- und EWR-Staaten. Zusätzlich sind IBAN und BIC des Auftraggebers mitzuliefern.

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