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Europäische Aufsichtsbehörden
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Zu den Europäischen Aufsichtsbehörden (European Supervisory Authorities, ESA) gehören die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority, EBA) mit Sitz in London, die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersvorsorge (European Insurance and Occupational Pensions Authority, EIOPA) mit Sitz in Frankfurt am Main und die Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) mit Sitz in Paris. Diese drei eigenständigen Europäischen Aufsichtsbehörden üben seit dem 1. Januar 2011 - gemeinsam mit den nationalen Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten - auf europäischer Ebene die mikroprudentielle Aufsicht aus. Dabei bleibt die laufende Überwachung der Institute jedoch weiterhin Aufgabe der nationalen Aufsichtsbehörden. Zu den Aufgaben der drei europäischen Aufsichtsbehörden in der Europäischen Union gehören die Entwicklung und Umsetzung eines einheitlichen Regelwerkes sowie konvergenter aufsichtsrechtlicher Praktiken. Außerdem zählen die Beratung bei Gesetzgebungsverfahren, die Entwicklung regulatorischer Standards und die Koordination der nationalen Aufsichtsbehörden zu ihren Aufgaben. Sie formen mit ihrem Gemeinsamen Ausschuss, den national zuständigen Aufsichtsbehörden und dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (European Systemic Risk Board, ESRB) das Europäische System der Finanzaufsicht (European System of Financial Supervision, ESFS). Weitere Informationen unter www.bundesbank.de sowie www.finma.ch.
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