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Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    von den EU-Mitgliedstaaten im Mai 2010 aufgrund Beschlusses des ECOFIN in Luxembourg errichtete Gesellschaft, die Finanzstabilität in Europa dadurch sichern soll, dass sie finanzielle Unterstützung (etwa in Form von Krediten an Problem-Staaten) an Mitglieder der Eurozone leistet (bis insgesamt z.Zt. 440 Mrd. Euro). Die EFSF darf Mittel über Emission von Anleihen und anderen Schuldtiteln (Wertpapieren) an internationalen Finanzmärkten aufnehmen. Eine Deckung erfolgt durch Garantien der Mitgliedsländer des Eurosystems entsprechend ihrer jeweiligen Anteile am Eigenkapital des ESZB.

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