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Europäische Genossenschaft
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Societas Cooperativa Europaea (SCE); gemäß Verordnung (EG) Nr. 1435/2003 und (ergänzender) Richtlinie 2003/72/EG der Europäischen Union (EU) vom 22.7.2003 (EU-Rechtsakte) geschaffene Unternehmensrechtsform für eine Genossenschaft im Europäischen Binnenmarkt. Die EU-Verordnung trat am 18.8.2006 in Kraft. Sie enthält im Wesentlichen Bestimmungen über die Errichtung (Mehrstaatlichkeit zwingend; Mindestkapital 30.000 Euro) und die Struktur der SCE (mit Wahl zwischen dem dualistischen System eines Leitungs- und eines Aufsichts-Organs und dem monistischen System eines einheitlichen Verwaltungsorgans); in erheblichem Umfang kommt daneben das nationale Recht des betreffenden Sitzstaats zur Anwendung (in Deutschland SCE-Einführungsgesetz vom 14.8.2006, BGBl. I S. 1911). Hinsichtlich der in den Mitgliedstaaten heftig umstrittenen Rechte der Arbeitnehmer auf Mitbestimmung legt die Richtlinie die Unternehmensverfassung der SCE in die Hände der Sozialpartner und sieht nur für den Fall, dass diese keine Einigung erzielen, prinzipiell die Maßgeblichkeit des (höchsten) Mitbestimmungsstandards der an der Gründung beteiligten Unternehmen vor.
Vgl. auch Europäisches Gesellschaftsrecht.
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