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Europäische Investitionsbank (EIB)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: auf Grundlage des Vertrags über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) 1958 gegründetes öffentlich-rechtliches Kreditinstitut der Europäischen Gemeinschaft (EG) mit Sitz in Luxemburg.

    2. Aufgaben:
    Förderung einer ausgewogenen Entwicklung innerhalb der Europäischen Union (EU) durch Gewährung langfristiger Darlehen und Garantien an Unternehmen, zentrale, regionale und lokale Gebietskörperschaften und Banken für Entwicklungsvorhaben in wirtschaftsschwachen Gebieten und für Vorhaben von gemeinsamem europäischen Interesse.
    Förderung der mit der EU assoziierten sowie auch anderer Länder durch Kreditgewährung.

    Im Gouverneursrat, dem obersten Organ der EIB, sind alle EU-Mitgliedstaaten durch ihre Finanzminister vertreten. Weitere Organe sind Verwaltungsrat und Direktorium. Die für die Darlehensgewährung notwendigen Mittel beschafft sich die EIB größtenteils auf Kapitalmärkten innerhalb und außerhalb des EU-Raums.

    Weitere Informationen unter www.eib.eu.int.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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