Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG)
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
wichtigster Teil der (alten) Europäischen Gemeinschaften. Durch den Vertrag von Maastricht über die Europäische Union (1993) wurde die EWG in Europäische Gemeinschaft (EG) umbenannt. Die Organe der EWG stimmten mit denen der damaligen wie der 2009 rechtlich als juristische Person verselbstständigten Europäischen Union (EU) überein.
Wichtigste Aufgabe der EWG war die Integration der Mitgliedstaaten mittels schrittweiser Realisierung eines gemeinsamen Marktes sowie des Europäischen Binnenmarktes einschließlich eines Europäischen Wettbewerbsrechts sowie ab Mitte der 1980er-Jahre auch die Errichtung einer Wirtschafts- und Währungsunion mit dem Euro als einheitlicher Währung.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Anstalt des öffentlichen Rechts
Besserungsschein
Depot A
Dokumentenakkreditiv
Dokumenteninkasso
Grandfathering
Grundbuch
Kerninflation
Konnossement
Konnossement, Arten
MaComp
Negoziierung
Quantitative Easing
Selbstorganschaft
Tapering
Umsatzsteuer bei Kreditinstituten
Zahlungsbedingungen im Außenhandel
akzessorische Kreditsicherheit
taper tantrum
öffentliches Register
eingehend
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG)
ausgehend
eingehend
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG)
ausgehend