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Europäischer Finanzstabilisierungsmechanismus
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Der Europäische Finanzstabilisierungsmechanismus (European Financial Stability Mechanism, EFSM) wurde 2010 von den Mitgliedern der Europäischen Union vor dem Hintergrund der internationalen Finanz- und Wirtschaftskrise im Zusammenhang mit dem zeitlich befristeten Euro-Schutzschirm beschlossen. Er diente damit als Finanzierungsquelle für die EU-Kommission. Er befugte diese, am Kapitalmarkt bis zu 60 Mrd. Euro im Namen der Europäischen Union aufzunehmen, um diese unter strengen Bedingungen an Mitgliedstaaten der EU, die außergewöhnlichen Ereignissen ausgesetzt waren, auszuleihen. Der Europäische Finanzstabilisierungsmechanismus wurde durch den dauerhaften Europäischen Stabilitätsmechanismus (European Stability Mechanism, ESM) abgelöst und entfiel ersatzlos. Weitere Informationen unter www.bundesbank.de und www.bundesregierung.de.
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