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Revision von Factoring, rechtliche Einordnung vom 27.02.2020 - 10:32
Factoring, rechtliche Einordnung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Factoring ist kein Bankgeschäft i.S. des § 1 I 2 KWG, sondern eine Finanzdienstleistung gemäß § 1 Ia 2 Nr. 9 KWG. Factoringinstitute sind von daher Finanzdienstleistungsinstitute und i.d.R. Tochtergesellschaften von Kreditinstituten. Die nachfolgende Abbildung gibt die rechtl. Abgrenzung des Factorings zur Kreditgewährung gegen Zession wieder:
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Vgl. auch Factoring.
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