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Fälligkeit
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Leistungszeit im Rahmen eines Schuldverhältnisses; Zeitpunkt, von dem ab der Gläubiger (etwa: Anleger) die Leistung (z.B. Rückzahlung des Kapitals, Zahlung von Zinsen) fordern kann und der Schuldner (z.B. Emittent einer Anleihe) sie demgemäß erbringen muss (Leistungspflicht). Bei Gesamtfälligkeit muss die Rückzahlung in einem einzigen Betrag erfolgen (Tilgungsanleihe, gesamtfällige Anleihe); Endfälligkeit bezieht sich auf die letzte von mehreren Leistungspflichten (Laufzeit). Fälligkeit eines Anspruchs ist wesentliche Voraussetzung für Schuldnerverzug.
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