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Revision von Falschgeld vom 30.07.2012 - 18:35
Falschgeld
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
nach der Begriffsbestimmung des § 36 I BBankG nachgemachte oder verfälschte Banknoten oder Münzen. Für den Umgang mit Falschgeld gelten die Regelungen über Geld- und Wertzeichenfälschung.
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