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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. I.e.S.: einer juristischen Person des öffentlichen Rechts geschuldete Abgabe, die oft als Gegenleistung für eine Amtshandlung zu entrichten ist (Verwaltungsgebühr).
2. I.w.S.: gängige Bezeichnung für Entgelt (Preis), z.B. Kontoführungsgebühr, Depotgebühr.
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