Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Geldhandel vom 18.10.2018 - 13:43

Geldhandel

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Handel unter Kreditinstituten mit eigenen Guthaben oder Zentralbankguthaben. Neben Kreditinstituten treten zunehmend auch Nichtbanken, v.a. große Industrieunternehmen und multinationale Unternehmungen mit erstklassiger Bonität, als Geber und Nehmer am Geldmarkt auf. Der Geldhandel ist ein wesentlicher Teil der Umsetzung des Liquiditätsmanagements eines Kreditinstituts und ermöglicht den horizontalen Liquiditätsausgleichs innerhalb des Bankensystems. Zum einen können unerwartete tägliche Schwankungen im Liquiditätsbedarf (z.B. aufgrund stark variierender Abhebungen von Spareinlagen) einzelner Banken auf dem Interbankengeldmarkt ausgeglichen werden. Zum anderen dient er dazu, voraussehbare und erwartete Liquiditätsengpässe zu überbrücken sowie Liquiditätsüberschusspositionen zu vermeiden. Zudem verhilft er zur Erhaltung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit des Kreditinstituts bei gleichzeitiger Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften zur Haltung der Mindestreserve. Der Geldhandel dient zwar vorrangig der eigenen Gelddisposition. Zum Geldhandel vieler Kreditinstitute zählt aber auch das Durchhandeln, d.h. das Weitergeben von aufgenommenem Geld mit einem Zinsaufschlag.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com