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Geldmarktkredit
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1. Charakterisierung/Bezeichnungen: Geldmarktkredite können von Unternehmen (sog. Nichtbanken) oder Kreditinstituten bei den international ausgerichteten Banken in Euro oder in den gängigen Fremdwährungen zu kurz- bis mittelfristigen Laufzeiten aufgenommen werden. Zinsbasis für Geldmarktkredite sind i.Allg. die Referenzzinssätze EURIBOR bzw. EONIA oder LIBOR (London Interbank Offered Rate).
2. Finanzierung/Kurssicherung: Geldmarktkredite dienen den Unternehmen v.a. der zinsgünstigen Finanzierung ihres kurz- bis mittelfristigen Kapitalbedarfs und zwar sowohl im Rahmen des Inlandsgeschäfts als auch des Auslandsgeschäfts. Geldmarktkredite ermöglichen – als aufgenommene Fremdwährungskredite – darüber hinaus eine Kurssicherung bei Exportforderungen, die auf die entsprechende Fremdwährung lauten.
3. Merkmale:
a) Geldmarktkredite stehen in den Währungen aller führenden westlichen Industrienationen zur Verfügung.
b) Ausdrückliche Höchstbeträge existieren bei Geldmarktkrediten nicht. Die Mindestbeträge liegen – je nach kreditgewährender Bank – bei etwa 100.000 Euro bzw. dem entsprechenden Fremdwährungsgegenwert.
c) Am Geldmarkt gibt es sowohl feste Laufzeitkategorien, z.B. eine Woche, zwei und drei Wochen sowie monatsbezogene Laufzeiten von einem Monat, zwei, drei, sechs und zwölf Monaten sowie in den führenden Währungen bis zu 24 und 36 Monaten. Daneben sind im Einzelfall auch sog. krumme (gebrochene) Laufzeiten möglich, die zwischen den festen Laufzeitkategorien liegen und eine genaue zeitliche Anpassung an ein Außenhandelsgeschäft ermöglichen.
d) Auf Grundlage des Tagesgelds unter Banken gibt es darüber hinaus auch die Kreditüberlassung als täglich fälliges Geld, was praktisch auf eine Kreditgewährung „bis auf Weiteres“ hinausläuft. I.Allg. werden solche Kredite auf einem Geldmarktkonto bereitgestellt. Entsprechend der Zinsentwicklung für Tagesgeld ändert sich der Zinssatz bei täglich fälligen Geldmarktkrediten ebenso täglich.
e) Die von der kreditgewährenden Bank berechneten Zinskosten beruhen auf dem sog. Einstandszinssatz (z.B. EURIBOR, LIBOR, EONIA), zzgl. eines Zinszuschlags der kreditgewährenden Bank. Bei fester Laufzeit des Geldmarktkredits gilt der vereinbarte Zinssatz i.Allg. ebenfalls fest für die gesamte Laufzeit. Als Referenzzinssatz für Geldmarktkredite wird meistens der von der Europäischen Zentralbank bei den EURIBOR-Referenzbanken für Tagesgeld erhobene Zinssatz EONIA (Euro Overnight Index Average) herangezogen.
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