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Revision von Geldwertschuld vom 16.11.2018 - 13:05

Geldwertschuld

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    Geldschuld, deren Umfang durch den Zweck der Verpflichtung und nicht schon bei Begründung des Schuldverhältnisses bestimmt wird. Geldwertschulden folgen dem Prinzip des Valorismus. Veränderungen des Geldwertes beeinflussen die Verpflichtung des Schuldners, solange deren Umfang noch nicht betragsmäßig festgelegt ist.

    Gegensatz: Geldsummenschuld.

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