Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Gesamtrechtsnachfolge vom 12.11.2018 - 18:27
Gesamtrechtsnachfolge
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
unmittelbarer Vermögensübergang mit allen Rechten und Pflichten von einer Person auf eine andere (den Gesamtnachfolger) mit der Wirkung, dass diese an die Stelle des Rechtsvorgängers tritt.
Wichtige Fälle: Erbfall (Tod des Erblassers; Erbe, vgl. § 1922 BGB), Fusionen von Kapitalgesellschaften.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon