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Revision von Geschäftsführung vom 16.11.2018 - 15:41
Geschäftsführung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
auf die Verfolgung des Gesellschaftszwecks gerichtete Tätigkeit der Gesellschafter einer Personengesellschaft oder des gesetzlichen Vertreters einer juristischen Person, die in tatsächlichem Handeln oder in der Vornahme von Rechtsgeschäften bestehen kann.
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