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geschlossener Fonds
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Closed-End-Fund; Fonds, der nur während einer bestimmten Zeichnungsfrist gekauft werden kann und eine definierte Laufzeit hat, diese ist in der Regel längerfristig. Im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) werden geschlossene Fonds als Alternativer Investmentfonds (AIF) definiert. Während der Zeichnungsfrist müssen die Anteile am Fonds gezeichnet und die Kapitaleinlage muss geleistet werden. Nach Ablauf der Zeichnungsfrist ist eine Kapitalanlage i.d.R. nicht möglich, Anteile können während der Laufzeit des Fonds auch nicht zurückgegeben werden. Häufig findet statt dessen ein Handel der Anteile am Zweitmarkt statt. In Deutschland werden geschlossene Fonds meist in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft aufgelegt und unterliegen damit nicht dem Investmentrecht ("KG-Fonds"). Aus diesem Grund können diese Fonds auch Investments tätigen (Schiffsbeteiligungen [Schiffsfonds], Private Equity usw.), die bei Investmentfonds verboten sind. Aus der Illiquidität vieler Anlageobjekte begründet sich daher auch die Notwendigkeit einer fehlenden Rücknahme der Anteile während der Laufzeit.
Gegensatz: offener Fonds.
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