Zitierfähige Version
gesetzlicher Vertreter
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
natürliche Person, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen für andere rechtsverbindlich handelt (im Unterschied zur Stellvertretung).
Gesetzliche Vertreter für Personen, die keine volle Geschäftsfähigkeit besitzen, sind bei Minderjährigen die Eltern (elterliches Vertretungsrecht) oder der Vormund (Vormundschaft). Für volljährige Personen, die volle oder eingeschränkte Geschäftsfähigkeit besitzen, kann auch ein Betreuer gesetzliche Vertretungsbefugnisse haben (Betreuung).
Gesetzliche Vertreter sind ferner die vertretungsberechtigten Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft (Personengesellschaft) (oHG, KG). Die Organe der juristischen Person (eingetragener Verein, GmbH, AG, Genossenschaft; z.B. Vorstand, Geschäftsführer) haben die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Sie handeln für die juristische Person, die selbst nicht handlungsfähig ist, und sind daher keine „echten” Vertreter.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon