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Revision von Gewinnbedarfsanalyse vom 22.10.2018 - 11:16

Gewinnbedarfsanalyse

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    1. Begriff: Verfahren zur Bestimmung des zur Existenzsicherung einer Bank notwendigen Reingewinns der folgenden Periode(n).

    2. Durchführung: Dieser sog. strukturelle Reingewinnbedarf wird in zwei Schritten analytisch hergeleitet:
    a) Zunächst ist der Eigenkapitalbedarf festzulegen, der aus dem geplanten Geschäftswachstum, der zukünftigen Risikostruktur, d.h. dem Anteil und der Zusammensetzung der risikobehafteten Aktiva, sowie den geltenden aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalanforderungen nach der CRR/CRD IV resultiert. Diese drei Bestimmungsgrößen führen zur Höhe der geforderten Eigenmittel und über das geplante Verhältnis von anrechenbaren Eigenmitteln und Eigenkapital zur notwendigen Höhe des Eigenkapitals. Durch Abgleich mit dem vorhandenen Eigenkapital ergibt sich der Eigenkapitalbedarf.
    b) In einem zweiten Schritt ist zu klären, wie hoch der hierfür zu erzielende Reingewinn ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich der für die Eigenkapitalzuführung zur Verfügung stehende Gewinn erst nach Befriedigung der Ansprüche seitens des Staates und der Eigenkapitalgeber in Form von Steuern und Dividenden ergibt. Etwaige externe Eigenkapitalzuführungen (Kapitalerhöhungen) entlasten dagegen den strukturell notwendigen Gewinnbedarf. Erweiterungen der Gewinnbedarfsanalyse stellen die Rentabilitätsbedarfsrechnung im RoI-Konzept einer Bank, welche aus dem ermittelten Reingewinnbedarf bspw. die mindestens zu erzielende Bruttozinsspanne ableitet, sowie die Mindestmargenkalkulation dar, die in einem weiteren Konkretisierungsschritt Vorgaben für die dezentralen Kundenbereiche in Form von Konditionsmargen deduziert.

    3. Kritik: Der Gewinnbedarf ist leicht manipulierbar und unterstützt tendenziell eine defensivere Geschäftspolitik. Aufgrund einer unzureichenden Berücksichtigung von Gewinnerwartungen der Eigenkapitalgeber ist dieses Verfahren eher für Insitute geeignet, die auf Selbstfinanzieung ausgerichtet sind. 

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