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Revision von Gewinnvortrag vom 06.11.2018 - 15:52

Gewinnvortrag

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    Bestandteil des bilanziellen Eigenkapitals, der aus dem Teil des Bilanzgewinns des Vorjahres oder der Vorjahre besteht, über den erst später entschieden werden soll.

    GegensatzVerlustberücksichtigung, einkommen- und körperschaftsteuerliche.

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