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Revision von gutgläubiger Erwerb vom 12.11.2018 - 18:34
gutgläubiger Erwerb
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
im Interesse des funktionierenden Rechtsverkehrs bestehende Regelungen für den Erwerb von Eigentum an beweglichen Sachen und an Grundstücken wie an anderen dinglichen Rechten von einer nichtberechtigten Person (gutgläubiger Erwerb von beweglichen Sachen, gutgläubiger Erwerb von Pfandrechten, gutgläubiger Erwerb von Wertpapieren).
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