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Revision von Handelswechsel vom 12.11.2018 - 18:38
Handelswechsel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Wechsel, der zur Finanzierung von Waren- oder Dienstleistungsumsätzen ausgestellt wird (üblicherweise auf drei Monate).
Sonderform: Umkehrwechsel (umgedrehter Wechsel).
Gegensatz: Finanzwechsel.
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