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Hypothekarkredit
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Bodenkredit, Immobiliarkredit, Hypothekendarlehen; langfristiger Kredit, der zur Finanzierung von Immobilien, Schiffen oder Flugzeugen verwendet und durch die Eintragung einer Hypothek, Grund- oder Rentenschuld ins Grundbuch besichert wird. In Abgrenzung zu den Pfandrechten an beweglichen Sachen, Forderungen und Rechten werden diese auch als Grundpfandrechte bezeichnet. Während früher eine Absicherung durch Hypotheken üblich war, ist diese in der heutigen Praxis bedeutungslos. Heute erfolgt die Besicherung i.d.R. über Grundschulden. Dennoch wird der Begriff des Hypothekarkredits weiter verwendet.
Hypothekarkredite gehören zu den Realkrediten. Ist der Kreditnehmer eine Privatperson, so finden die Regelungen zu den Verbraucherkrediten Anwendung (§§ 491–512 BGB).
Auch in anderen Ländern ist der Begriff des Hypothekarkredits üblich, wobei sich die Vergabe, Besicherung und Eintragung ins Grundbuch zur deutschen Praxis unterscheiden. Zur Harmonisierung des europäischen Finanzmarkts wurde im Jahr 2014 die Richtlinie 2014/17/EU zu Wohnimmobilienkreditverträgen verabschiedet und inzwischen in deutsches Recht umgesetzt.
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