IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Allgemein: Interessenvertretung der Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Deutschland mit rund 13.000 Mitgliedern (Stand: 2018). Das IDW wurde 1932 gegründet; der Sitz ist Düsseldorf.
2. Tätigkeit: Unterstützung der Mitglieder bei der Berufsausübung durch fachlichen Rat und berufsständische Standards sowie die Förderung der Aus- und Weiterbildung der Wirtschaftsprüfer. Die Tätigkeiten konzentrieren sich auf Themen der Rechnungslegung und Prüfung, das Steuer- und Berufsrecht sowie die betriebswirtschaftliche Beratung.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Geschäftswert
Jahresabschluss der Kreditinstitute
Kapitalisierung
Kompensation von Forderungen und Verbindlichkeiten in der Bankbilanz
Periodisierungsprinzip
Risikovorsorge
Sonderposten mit Rücklageanteil
Stetigkeitsprinzip
Treuhandvermögen
True and Fair View
Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken
Wertpapiere im Jahresabschluss der Kreditinstitute
Zinsbindungsbilanz
Zinsergebnis
erwarteter Verlust
fortgeführte Anschaffungskosten
immaterielle Vermögensgegenstände
negatives Eigenkapital
verbundene Unternehmen
wirtschaftliches Eigenkapital
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