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Revision von Immobiliarsicherheit vom 15.11.2018 - 14:07

Immobiliarsicherheit

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Sachsicherheit (Realsicherheit), die sich auf unbewegliche Sachen (Immobilien, Grundstücke) bezieht. I.e.S. zählen dazu die Grundpfandrechte, i.w.S. auch die Vormerkung, soweit es bei vorzeitiger Valutierung des Kredits um die Besicherung eines künftigen, erst noch im Grundbuch einzutragenden Grundpfandrechts geht.

    Gegensatz: Mobiliarsicherheit.

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