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Revision von importierte Inflation vom 12.11.2018 - 11:58

importierte Inflation

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    Übertragung einer im Ausland bestehenden Inflation auf das Inland. Voraussetzungen dafür sind höhere Preissteigerungsraten im Ausland und feste Wechselkurse. Bei freien bzw. flexible Wechselkursen kommt es zu importierter Inflation nur, wenn diese sich nicht, zu wenig oder verzögert an die Unterschiede in den Kaufkraftparitäten anpassen. Ausländische Inflation kann durch einen Überschuss der Leistungsbilanz importiert werden, der dadurch entsteht, dass Exporte von Gütern und Dienstleistungen des preisstabileren Inlandes aufgrund ihrer höheren Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weltmarkt steigen, während Importe aus dem weniger preisstabilen Ausland aufgrund ihrer geringeren Wettbewerbsfähigkeit auf dem Inlandsmarkt sinken. Der Überschuss der Leistungsbilanz bewirkt, sofern kein ausreichender Kapitalexport stattfindet, eine Erhöhung der inländischen Liquidität, die sich inflationsfördernd auswirken kann. Ausländische Inflation kann (bei festen Wechselkursen) auch durch den internationalen Preiszusammenhang importiert werden. Ausländische Preissteigerungen werden unmittelbar auf Inlandspreise der Importgüter übertragen und können bei Weiterverarbeitung auch Preise von inländischen Erzeugnissen erhöhen. Die Aufwertung der eigenen Währung ist eine Möglichkeit zur Eindämmung der importierten Inflation. Der internationale Preiszusammenhang bietet einen Erklärungsansatz für importierte Inflation selbst bei ausgeglichener Leistungsbilanz. Flexible Wechselkurse verhindern zumindest tendenziell die internationale Anpassung der Inflationsraten.

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