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indirekte Steuer
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Steuer, bei der die Person/das Unternehmen, die/das Steuer an die Finanzbehörden abführt (Steuerzahler), nicht identisch ist mit der Person, die von der Steuer belastet werden soll (Steuerträger). Dies setzt voraus, dass das steuerzahlende Unternehmen die Steuerlast in der Form höherer Preise an die Kunden weitergibt (sog. Steuerüberwälzung). Ob eine Steuerüberwälzung tatsächlich entsteht, hängt aber nicht von der Absicht des Gesetzgebers, sondern von den Marktverhältnissen ab. Zu den indirekten Steuern zählen die Umsatzsteuer (USt), die Mineralöl-, die Tabak-, die Versicherungsteuer u.a. Nicht zu den indirekten Steuern rechnet man Quellensteuern bei den Ertragsteuern wie Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer (KapESt).
Zur Systematisierung: Steuerarten.
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