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Internationaler Währungsfonds, Kreditinstrumentarium
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1. Allgemeine Kreditfazilitäten: Im Rahmen der Kreditfazilitäten stehen den Mitgliedern des Internationalen Währungsfonds (IWF), wenn ein Zahlungsbilanzdefizit vorliegt, insbesondere die vier Kredittranchen zu jeweils 25 Prozent der Mitgliedsquote für drei bis fünf Jahre zur Verfügung. Für höhere Kredittranchen (ab 25 Prozent und außerhalb der Reservetranche) muss i.d.R. im Rahmen der sog. Konditionalität ein wirtschaftspolitisches Anpassungsprogramm vereinbart werden, das darauf abzielt, innerhalb eines angemessenen Zeitraums eine „tragfähige” Zahlungsbilanzposition zu erreichen. Durch eine „Absichtserklärung” des Mitgliedslandes (Letter of Intent) werden Bedingungen („Auflagen”) festgelegt, unter denen die Ziehungen (Kreditabrufe) vorgenommen werden dürfen. Für die Überprüfbarkeit der vereinbarten Wirtschaftsprogramme werden zumeist makroökonomische Erfüllungskriterien, wie z.B. Verringerung der Kreditexpansion und der Staatsdefizite, festgelegt. Mitgliedern, die insbesondere unter strukturbedingten Zahlungsbilanzdefiziten leiden, bietet der IWF über die Erweiterte Fondsfazilität die Möglichkeit, im Rahmen eines auf maximal drei Jahre angelegten mittelfristigen Programms bis zu 140 Prozent der Quote zu ziehen und in einem Zeitraum von 4,5 bis zehn Jahren diese Kredite wieder zurückzuzahlen.
2. Sonderfazilitäten: Als ständige Sonderfazilitäten stehen für besondere Zwecke die „Fazilität zur Kompensation von Exportausfallerlösen und unerwarteten externen Störungen” und die „Fazilität zur Finanzierung von Rohstoff-Ausgleichslagern” sowie seit 1997 die „Fazilität zur Stärkung von Währungsreserven” (SRF) zur Verfügung. Infolge besonderer Strukturprobleme in der Weltwirtschaft aufgrund der Ölpreisschocks der 1970er-Jahre und der Verschuldungsprobleme einer Reihe von Entwicklungsländern in den 1980er-Jahren hat der IWF zur Finanzierung dadurch ausgelöster umfangreicher und langwieriger Zahlungsbilanzprobleme temporäre Fazilitäten wie die Politik des Erweiterten Zugangs und die Strukturanpassungsfazilitäten (SAF/ESAF) geschaffen. Beim „Erweiterten Zugang” können Mitglieder erheblich über das normale Quotenlimit hinausgehende Ziehungen in Anspruch nehmen. Für die Finanzierung werden ordentliche Mittel des Fonds mit zusätzlichen, fremdfinanzierten gebündelt. Das Quotenlimit für die Inanspruchnahme wird von Zeit zu Zeit durch Richtlinien festgelegt. Im Rahmen der (Extended) Structural Adjustment Facility können Entwicklungsländer mit niedrigem Pro-Kopf-Einkommen zinssubventionierte Zahlungsbilanzdarlehen zu „weichen” Bedingungen zur Förderung von Anpassungsprogrammen erhalten (Kredite mit Zinsen unter Marktniveau). Die Mittel dafür stammen aus speziellen Fondsmitteln (Rückflüsse in einen Treuhandfonds, der aus Goldverkäufen des Fonds gespeist wurde) und aus zinssubventionierten Darlehen einiger Mitgliedsländer. In den 1990er-Jahren sind zeitweise weitere Fazilitäten, v.a. die Systemtransformationsfazilität (SFF) zur Unterstützung der osteuropäischen Reformländer, insbesondere Russlands sowie der asiatischen Volkswirtschaften, geschaffen worden, ferner ist eine Initiative zugunsten hochverschuldeter armer Staaten zu nennen (HIPC). Die 1999 eingeführte "Vorsorgliche Kreditlinie" (CCL) diente dazu, die Ausweitung internationaler Finanzkrisen zu verhindern bzw. seit 2007 zumindest einzudämmen, indem Mitglieder, die eine solide Wirtschaftspolitik verfolgen, dazu in die Lage versetzt werden, kurzfristige Finanzhilfe vom IWF zu erhalten. Einen grundlegenden Wandel erfuhr die Konditionalität 2009 mit der Einführung der vorsorglichen Kreditlinien (Flexible Credit Line, FCL; Precautionary Credit Line, PCL), da beide Linien ohne Anpassungsprogramm, d.h. ohne die bis dahin übliche Verpflichtung zu Strukturanpassungsprogrammen vergeben werden.
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