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Revision von Investmentgesellschaft vom 16.11.2018 - 10:33
Investmentgesellschaft
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Seit 2013 nach § 1 XI KAGB Investmentvermögen (§ 1 I KAGB) in der Form einer Investmentaktien- oder Investmentkommanditgesellschaft (näher §§ 91 ff. KAGB). S. auch Kapitalanlagegesellschaft, Bezeichnungsschutz für Kreditinstitute.
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